Erfreuliche Nachrichten inmitten zahlreicher Meldungen zur Klimakrise: Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23. Juli 2025 ein wegweisendes Gutachten vorgelegt, das Staaten zu verbindlichen Maßnahmen gegen den Klimawandel verpflichtet. Das Dokument stärkt den globalen Rahmen für Klimaschutz und bietet neue Hoffnung für zivilgesellschaftliches Engagement – auch in Luxemburg.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärt nicht nur Klimaschutz zur völkerrechtlichen Pflicht, sondern verankert auch ein eigenes Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Er betont, dass dieses Recht grundlegend für die Wahrung anderer Menschenrechte ist, etwa für das Recht auf Leben und Gesundheit. Besonders betroffen sind verletzliche Gruppen wie Kinder, ältere Menschen, indigene Gemeinschaften oder Menschen mit Behinderung.
Wissenschaftliche Grundlagen und 1,5‑Grad‑Ziel
Das Gutachten stützt sich auf den aktuellen Stand der Klimaforschung. So wird anerkannt, dass die globale Temperatur zwischen 2011 und 2020 im Durchschnitt um rund 1,1 °C über dem Niveau von 1850–1900 lag, und es wird vor den zunehmenden Risiken wie Hitzestress, Wassermangel und steigenden Krankheitslasten gewarnt.
Der IGH unterstreicht ausdrücklich, dass sich die Staaten am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens orientieren sollten und nicht an der weniger konkreten Formulierung „deutlich unter 2 °C“.
Rechtliche Konsequenzen und Sorgfaltspflichten
Laut dem Gutachten können Staaten rechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten im Klimaschutz verletzen, beispielsweise durch das Versäumnis, wirksame Emissionsminderungen zu verankern oder private Emittenten angemessen zu regulieren. Eine Staatshaftung kommt insbesondere bei Schäden für andere Staaten oder Bevölkerungsgruppen in Betracht.
Ein oft angeführter Einwand lautet dabei, dass ein einzelner Staat nur mit einem kleinen Anteil zum globalen Klimawandel beiträgt. Der IGH entkräftet diesen Einwand: Jeder Staat trägt Verantwortung – und sein Beitrag lässt sich wissenschaftlich quantifizieren. Industrienationen haben dabei besonders hohe Pflichten, auch zur Unterstützung von Ländern, die bereits existenziell unter den Folgen leiden.
Bedeutung für den Klimaschutz weltweit
Auch wenn das Gutachten formell nicht bindend ist, besitzt es hohes politisches und rechtliches Gewicht. Nationale wie regionale Gerichte – etwa Verfassungsgerichte oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – werden sich künftig auf seine Argumentation berufen können. Es stärkt damit auch die strategische Position von NGOs, Klimaaktivist:innen und Betroffenen bei Klimaklagen.
Dieses Gutachten ist ein Meilenstein. Es verlagert den Klimaschutz aus der moralischen in die rechtliche Dimension. Der gesellschaftliche Druck auf Politik und Wirtschaft wächst – gestützt durch ein wachsendes rechtliches Fundament, das Klimagerechtigkeit als Menschenrecht anerkennt.
Während die Sommerferien uns Gelegenheit zur Erholung bieten, zeigt das IGH-Gutachten: Der Kampf für ein klimafreundliches Morgen bekommt juristische Unterstützung – und geht weiter.