Im Großherzogtum Luxemburg schreibt das Gesetz vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen vor, dass das Schneiden von lebenden Hecken und Sträuchern sowie das Ausdünnen von Waldrändern während des Zeitraums vom 1. März bis zum 1. Oktober verboten ist.

Dieses Verbot dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere der Vögel, während ihrer Brutzeit.